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Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes - University of Applied Sciences
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Häufig gestellte Fragen zum Weiterbildungsstudium

1. Ist das Weiterbildungsstudium ein Fernstudium?
2. Kann ich parallel in einem Fulltime Job arbeiten?
3. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
4. Wie lange dauert die Weiterbildung?
5. Wann kann das Weiterbildungsstudium aufgenommen werden?
6. Welche Abschlüsse kann ich erwerben?
7. Welche Kosten entstehen?
8. Müssen die Teilnahmegebühren gleich zu Beginn des Studiums komplett gezahlt werden?
9. Wie kann ich mich anmelden bzw. bewerben?
10. Welche Unterlagen muss ich bei meiner Bewerbung abgeben?
11. Was ist, wenn ich zur Zeit nicht arbeiten gehe. Kann ich trotzdem einen Weiterbildungs-Studiengang belegen?
12. Sind Urlaubssemester/Unterbrechungen des Studiums aus persönlichen Gründen möglich?
13. Was passiert, wenn ich an Präsenzterminen nicht teilnehmen kann?
14. Wie viele Präsenzphasen gibt es und wie lange dauern sie?
15. Kann ich mein Studium während der Elternzeit fortsetzen?
16. Wo finden die Veranstaltungen statt?
17. Gibt es eine Reihenfolge, in der die Veranstaltungen belegt werden sollten?
18. Kann ich auch nur einzelne Module besuchen und dafür Zertifikate erhalten?
19. Wann und wie sind Prüfungsleistungen zu erbringen?
20. Muss ich mich rückmelden?
21. Erhalte ich einen Studierendenausweis bzw. ein Semesterticket?
22. Worin unterscheiden sich Master- und Zertifikatsstudiengang?
23. Was ist der Unterschied zwischen einem Weiterbildungs-Bachelor und einem grundständigen Bachelor?
24. Kann ich an den Weiterbildungs-Bachelor einen Master anschließen?
25. Welche Möglichkeiten der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen aus schon absolvierten Studiengängen gibt es?
26. Gibt es Studienmaterialien/ist eLearning möglich?
27. Kann ich Überstunden geltend machen, wenn ich als Teilzeitkraft an einem Weiterbildungs-Studiengang teilnehme?
28. Kann Bildungsurlaub geltend gemacht werden?
29. Kann eine Förderung über die Bildungsprämie erfolgen?
30. Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
31. Kann ich als Studierender eines Weiterbildungsstudienganges die Hochschulbibliothek und die Saarländische Universitätsbibliothek nutzen?

 

 

     

 

Frage 1: Ist das Weiterbildungsstudium ein Fernstudium?

Die Weiterbildungsstudiengänge setzen sich aus Veranstaltungen und Selbststudium zusammen. Bei einem Fernstudium beträgt der Anteil der Veranstaltungen, bei denen Sie anwesend sein müssen, 30-35% (Präsenzzeit). Die Präsenszeit der HTW-Weiterbildungsstudiengänge umfasst im Durchschnitt 30%, es sind also Fernstudiengänge. <zurück>

 

Frage 2: Kann ich parallel in einem Fulltime Job arbeiten?

Ja, denn die Studiengänge sind speziell für Berufstätige konzipiert. Mit 15 ECTS Punkten pro Semester sind sie neben der Berufstätigkeit sehr gut zu bewältigen. Der Arbeitsaufwand liegt bei etwa 20 Wochenstunden. Je nach Studiengang kommen noch Unternehmensprojekte hinzu, die am Arbeitsplatz durchgeführt werden.<zurück>

Frage 3: Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

• Berufsbegleitender Bachelor: Fachhochschulreife
• Berufsbegleitender Master: abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder Diplom) an einer Universität oder Fachhochschule
• Zertifikate: i.d.R. Fachhochschulreife
• für alle Studiengänge gilt: einschlägige Berufserfahrung <zurück>

Frage 4: Wie lange dauert die Weiterbildung?

Die Dauer des Studiums geht aus der allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) bzw. der jeweiligen Anlage zur ASPO hervor. Die folgenden Angaben sind daher Richtwerte:
• Berufsbegleitender Bachelor: 7 Semester
• Berufsbegleitender Master: 4 Semester
• Zertifikate: 3 Semester  <zurück>

Frage 5: Wann kann das Weiterbildungsstudium aufgenommen werden?

Je nach Studiengang zum Wintersemester (1. Oktober eines jeden Jahres) oder, in seltenen Fällern, auch zum Sommersemester (1. April eines jeden Jahres). <zurück>

Frage 6: Welche Abschlüsse kann ich erwerben?

Je nach Studiengang wird Ihnen der Bachlor bzw. Master of Arts bzw. Science bzw. Engineering verliehen (siehe Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs).
Das Bestehen des Zertifikatsstudiums wird mit einem Hochschulzertifikat bescheinigt. Auch spezielle Modulzertifikate können ausgestellt werden.  <zurück>

Frage 7: Welche Kosten entstehen?

Die Kosten sind vom Studiengang abhängig. Sie setzen sich aus den jeweiligen
Teilnahmegebühren, Verwaltungsgebühren und ggfs. dem Sozialbeitrag (nur Bachelor- und Master-Weiterbildungsstudiengänge), den Studierenden bei Ihrer Einschreibung zahlen müssen, zusammen. .<zurück>

Frage 8: Müssen die Teilnahmegebühren gleich zu Beginn des Studiums komplett gezahlt werden?
Nein. Die Teilnahmegebühren werden semesterweise, in Ausnahmefällen auch monatlich, fällig.<zurück>

Frage 9: Wie kann ich mich anmelden bzw. bewerben?

Für die Weiterbildungsstudiengänge müssen Sie sich mit einem Zulassungsantrag bewerben. Diesen schicken Sie, zusammen mit Ihren Unterlagen (siehe Frage 10), entweder an das Institut für Wissenschaftliche Weiterbildung (IWW) der HTW oder an das Studierendensekretariat der HTW. Welche der beiden Adressen für Sie gilt, steht im Zulassungsantrag. <zurück>

Frage 10: Welche Unterlagen muss ich bei meiner Bewerbung abgeben?

Neben einer beglaubigten Kopie des Abschlusszeugnisses und der Urkunde Ihres ersten Hochschulabschlusses (nur Master-Weiterbildungsstudiengang) ist als Nachweis Ihrer Berufserfahrung ein Schreiben Ihres Arbeitgebers oder ein Zwischenzeugnis notwendig, in dem Ihre Tätigkeiten kurz aufgelistet sind. Von früheren Beschäftigungen genügt ein (einfaches oder qualifiziertes) Arbeitszeugnis. Falls Sie die Hochschulzugangsberechtigung für einen Zertifikatsstudiengang über eine Berufsausbildung nachweisen, muss die Hochschulzugangsberechtigung beglaubigt sein. Darüber hinaus wird bei einigen Studiengängen ein tabellarischer Lebenslauf und ein Motivationsschreiben erwartet. Falls Sie schon an einer anderen Hochschule immatrikuliert waren oder sind, wird außerdem noch eine Studienzeitbescheinigung bzw. die Exmatrikulationsbescheinigung benötigt. <zurück>

Frage 11: Was ist, wenn ich zur Zeit nicht arbeiten gehe. Kann ich trotzdem einen Weiterbildungsstudiengang belegen?

Ja, aber Sie müssen sich für die Praxisphase bzw. die Praxisprojekte ein entsprechendes Unternehmen suchen. <zurück>

Frage 12: Sind Urlaubssemester/Unterbrechungen des Studiums aus persönlichen Gründen möglich?

Eine Beurlaubung für maximal zwei aufeinander folgende Semester ist in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich.Über Ausnahmen entscheidet das Prüfungsamt (Ansprechpartner Hans-Jürgen Böffel (0681) 58 67 - 114). Insgesamt dürfen Sie sich während Ihres Weiterbildungsstudiums nicht länger als vier Semester beurlauben lassen.
Eine rückwirkende Beurlaubung oder für das laufende Semester ist nicht möglich. <zurück>

Frage 13: Was passiert, wenn ich an Präsenzterminen nicht teilnehmen kann?

Diese können bzw. müssen je nach gewähltem Studiengang im nächsten Semester nachgeholt werden. <zurück>

Frage 14: Wie viele Präsenzphasen gibt es und wie lange dauern diese?

Die Präsenzphasen hängen vom gewählten Studiengang ab (siehe Anlage zur Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs) .<zurück>

Frage 15: Kann ich mein Studium während der Elternzeit fortsetzen?
Ja, wenn Sie während der Elternzeit nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten. <zurück>

Frage 16: Wo finden die Veranstaltungen statt?

Veranstaltungsorte und -zeiten finden Sie in der Programmübersicht des jeweiligen Studiengangs.    Die Kosten für Anreise und Unterkunft sind selbst zu tragen. <zurück>

Frage 17: Gibt es eine Reihenfolge, in der die Veranstaltungen belegt werden sollen?

Die Reihenfolge der Module nach dem Studienplan sollte eingehalten werden, da die Module inhaltlich aufeinander abgestimmt sind. <zurück>

 

Frage 18: Kann ich auch nur einzelne Module buchen und dafür Zertifikate erhalten?
Zertifikate können auf Anfrage auch für einzelne Modul ausgestellt werden. <zurück>

Frage 19: Wann und wie sind Prüfungsleistungen zu erbringen?

Die Püfungsleistungen sind abhängig vom Studiengang. Wann und wie sie zu erbringen sind, ist der Studien- und Prüfungsordnung zu entnehmen. <zurück>

Frage 20: Muss ich mich rückmelden?

Sie erhalten zu Beginn eines jeden Semesters eine Rechnung über die zu zahlende Teilnahmegebühr. Mit der Zahlung der Gebühr nehmen Sie automatisch weiter an dem Studium teil (Zertifikatsstudierende). Bei den eingeschriebenen Bachelor- und Master-Studierenden ist eine gesonderte Rückmeldung erforderlich. <zurück>

Frage 21: Erhalte ich einen Studierendenausweis bzw. ein Semesterticket?

Als Weiterbildungs-Bachelor und -Master erhalten Sie bei der Einschreibung einen Studierendenausweis. Gegen Zahlung eines Beitrages an den AStA der HTW erhalten Sie ein Semesterticket des SaarVV. Damit können Sie im Saarland kostenlos Bus und Bahn fahren.  <zurück>

Frage 22: Worin unterscheiden sich Master- und Zertifikatsstudiengang?

Voraussetzung für ein Master-Studium ist ein abgeschlossenes Erststudium (mindestens 180 ECTS-Punkte, das entspricht einem 6-semestrigen Studium). Eine Master-Urkunde wird nur verliehen, wenn insgesamt 300 ECTS-Punkte erreicht wurden.

Der Master-Studiengang ist umfangreicher als das Zertifikatsstudium, d.h. es werden mehr Inhalte und Themen vermittelt und abgeprüft. Außerdem wird in einem zusätzlichen Semester eine wissenschaftliche Abschlussarbeit (Master-Thesis) erstellt. <zurück>

 

Frage 23: Was ist der Unterschied zwischen einem Weiterbildungs-Bachelor und einem grundständigen Bachelor?

Die berufliche Erfahrung ist Grundvoraussetzung für die Teilnahme an einem Weiterbildungs-Bachelor. Es sind i.d.R. mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung im Fachgebiet des Studienganges notwendig (somit können Sie beispielsweise mit einer Ausbildung als Elektriker i.d.R. nicht einen Weiterbildungs-Bachelor Betriebswirtschaft studieren). Für den Weiterbildungs-Bachelor werden außerdem Gebühren erhoben. <zurück>  

Frage 24: Kann ich an den Weiterbildungs-Bachelor einen Master anschließen?

Der Abschluss eines Weiterbildungs-Bachelors ist den grundständigen Bachelor-Studiengängen gleichgestellt. Allerdings gibt es in fast allen Master-Studiengängen spezielle Zulassungsbedingungen.Über die Zulassung entscheidet ein Prüfungsausschuss des Master.-Studienganges. <zurück>

Frage 25: Welche Möglichkeiten der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen aus schon absolvierten Studiengängen gibt es?
Dies muss mit den jeweiligen Studiengangsleitern über den Prüfungsausschuss abgeklärt werden.<zurück>

Frage 26: Gibt es Studienmaterialien/ist eLearning möglich?

An der HTW wiurde das eLearning-Management-System CLIX eingeführt. Zur Zeit kommt es in den Studiengängen Energiemanagement und ServiceCenter Managment zum Einsatz. Ein Ausbau des Angebots ist geplant. Das gleiche gilt für die Studienbriefe, die in den beiden Studiengängen verteilt werden. <zurück>

Frage 27: Kann ich Überstunden geltend machen, wenn ich als Teilzeitkraft an einem Weiterbildungsstudiengang teilnehme?

Dies ist von den jeweiligen Arbeitszeitregelungen bzw. dem Weiterbildungsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber abhängig. <zurück>

Frage 28: Kann Bildungsurlaub geltend gemacht werden?

Die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Informationen hierzu finden Sie unter Bildungsurlaub in Deutschland

Für folgende Studiengänge können Sie zur Zeit Bildungsurlaub beantragen

Sicherheitsmanagement: Feststellungs-Nr. 16.825-10351 

Sprache und interkulturelle Bildung           
Fachkraft Krippenpädagogik           
Mediendidaktik          
ServiceCenter Mangement 

Energie-Management      

Labor- und Quaitätsmanagement ab 2011
Labor- und Qualitätsmanagement  2012(Master und Zertifikate)

Maschinenbau Bachelor (berufsbegleitend)

Die Feststellungsnummer benötigt Ihr Arbeitgeber zur Genehmigung.

Die Regelungen für das Saarland finden Sie hier.  <zurück>

Frage 29: Kann eine Förderung über die Bildungsprämie erfolgen?
Ja, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Weitere Informationen finden Sie hier. <zurück>

Frage 30: Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

 Informationen zu Fördermöglichkeiten finden Sie hier:

• Übersicht Fördermittel Stiftung Warentest
• BAföG
• Förderdatenbank

Tipps für Selbstfinanzierer:
Wenn Ihre Weiterbildung nicht oder nur teilweise gefördert werden kann, können Sie die Ausgaben für Weiterbildung als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Steuerlich anerkannt werden Kosten für Lehrgänge, Kurse, Tagungen und Vorträge, die der beruflichen Fortbildung dienen.
Neben den Teilnahmegebühren können auch indirekte Kosten, wie etwa Ausgaben für Anfahrt und Übernachtung, Bücher und Prüfungsgebühren, anerkannt werden.
Auch Arbeitslose und Eltern in Erziehungsurlaub können Kosten steuerlich absetzen. Steuerlich geltend machen kann man seine Ausgaben jedoch nur, solange keine anderen Förderungsleistungen in Anspruch genommen worden sind. <zurück>

 

Frage 31: Kann ich als Studierender eines Weiterbildungsstudienganges die Hochschulbibliothek und die Saarländische Universitätsbibliothek nutzen.
Ja, Sie können die Hochschulbibliothek  und die Saarländische Universitätsbibliothek  gegen Vorlage des HTW Ausweises bzw.Vorlage des Personlausweises (Zertifikatsstudierende) nutzen. < zurück>

 

 

 

 


zuletzt verändert: 07.05.2012 von Brigitte Tillman
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