Formulare
In der Zeit vom Wintersemester 2007/08 bis zum Wintersemester 2009/10 wurden allgemeine Studiengebühren erhoben. Zum Sommersemester 2010 sind keine Studiengebühren mehr zu zahlen.
Hier finden Sie die bisher benötigten Formulare.
SG 03: Stipendium - Mitwirkung in Hochschulgremien
Studierende, die in ein Hochschulgremium gewählt worden sind (AStA, Fachbereichsrat,...) und in diesem aktiv mitwirken, erhalten ein Stipendium für maximal drei Semester.
SG 04: Befreiung von der Studiengebühr
Studierende mit Kindern, Studierende mit Behinderung, Leistungsathleten/innen, Preisträger/innen nationaler Kunstpreise, herausragende Nachwuchsmusiker/innen und ausländische Studierende, die das Studium aufgrund von Vereinbarungen auf Landes-, bundes- oder internationaler Ebene betreiben werden, sofern die Voraussetzungen nachgewiesen werden, auf Antrag von der Studiengebühr befreit.
SG 05: Anerkennung als Härtefall
Die Studiengebühr kann auf Antrag gestundet, ermäßigt, in Raten aufgeteilt oder erlassen werden, wenn die Gebührenzahlung zu einer unbilligen Härte führen würde.
SG 10: Anteilige Rückzahlung (Praxisphase)
Erst nach Anerkennung der Praxisphase kann der Antrag auf anteilige Rückerstattung der Studiengebühr im Studierendenservice eingereicht werden. Es werden 20 Euro je Woche Praxis rückerstattet, maximal jedoch nur für die in der Studien- und Prüfungsordnung vorgesehene Dauer der Praxisphase. Eine freiwillige Verlängerung der Praxisphase, etwa für die Erstellung der Bachelor-Thesis, führt zu keiner Rückerstattung.


