Zweitbewerbung
Falls Sie sich ersatzweise für einen weiteren Studiengang bewerben wollen, müssen Sie einen weiteren Antrag auf Zuteilung eines Studienplatzes einreichen und diesen eindeutig als Zweitbewerbung kennzeichnen. Bei der Online-Bewerbung können Sie ebenfalls einen zweiten Studienwunsch benennen.
Zweitanträge werden nur dann berücksichtigt, wenn Sie nach Abschluss der Nachrückverfahren im erstgewählten Studiengang keinen Studienplatz erhalten haben und im zweitgewählten Studiengang alle Erstbewerber zugelassen sind und dann noch Studienplätze frei sind.
Entscheidung über die Zweitanträge
Die Verteilung dieser Studienplätze (Zweitbewerbung) erfolgt nach Abschluss des regulären Studienplatzvergabeverfahrens (im Anschluss an das zweite Nachrückverfahren). Der Termin wird Ihnen im Ablehnungsbescheid der Erstbewerbung schriftlich mitgeteilt. Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie bei diesem Termin persönlich anwesend sind.
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