Studienplatzvergabe
- Bewerbung
- Hauptverfahren
- Erstes Nachrückverfahren
- Zweites Nachrückverfahren
- Zweitbewerbungen
- Drittbewerbungen
- Losverfahren
- Immatrikulation
Bewerbung
Grundsätzlich sind alle Studiengänge der HTW zulassungsbeschränkt, d.h., Sie müssen sich um einen Studienplatz bewerben. Dies ist schriftlich oder per Online-Bewerbung möglich.
Bei der schriftlichen Bewerbung muss dem Studierendensekretariat der Antrag auf Zuteilung eines Studienplatzes bis spätestens 15. Juli eines jeden Jahres (Wintersemester) bzw. 15. Januar (Sommersemester), mit allen erforderlichen Unterlagen vorliegen. Bei der Online-Bewerbung muss der Ausdruck des Antrags auf Zuteilung eines Studienplatzes dem Studierendensekretariat bis 15. Juli eines jeden Jahres vorliegen (Online-Bewerbung nur zum Wintersemester möglich).
Hauptverfahren
Anfang August erhalten die Bewerberinnen und Bewerber die Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheide bezüglich ihrer Bewerbung. Wurde eine Bewerberin bzw. ein Bewerber zum Studium an der HTW zugelassen, muss sie bzw. er sich für den jeweiligen Studiengang einschreiben. Die Immatrikulation der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber erfolgt bis Ende August durch persönliche Einschreibung bwz. Einreichung der Immatrikulationsunterlagen per Post (gemäß Zulassungsbescheid).
Erstes Nachrückverfahren
Anfang September werden die im Hauptverfahren nicht besetzten Studienplätze neu vergeben. Abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber nehmen automatisch am Nachrückverfahren teil.
Zweites Nachrückverfahren
In der Regel am zweiten Dienstag im Oktober werden die im ersten Nachrückverfahren nicht besetzten Studienplätze im zweiten Studienplatzvergabeverfahren vergeben. Der Termin für das zweite Nachrückverfahren wird im Ablehnungsbescheid mitgeteilt und kann auch im Studierendensekretariat erfragt werden.
Das Besondere an diesem Verfahren ist, dass die Studienplätze nur an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden, die persönlich anwesend sind.
Zweitbewerbungen
Falls nach Durchführung des zweiten Nachrückverfahrens noch freie Studienplätze vorhanden sind, werden diese an solche Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die eine Zweitbewerbung bis 15. Juli für den jeweiligen Studiengang abgegeben haben und deren Erstbewerbung endgültig abgelehnt werden musste.
Drittbewerbungen
Sofern noch freie Plätze vorhanden sind, werden nach den Zweitbewerbungen die Drittbewerbungen berücksichtigt.
Losverfahren
Sofern alle Erst-, Zweit- und Drittbewerbungen abgearbeitet sind und anschließend noch freie Plätze zur Verfügung stehen, können erneut Bewerbungen im Anschluss an das zweite Nachrückverfahren abgegeben werden (persönliche Anwesenheit ist erforderlich).
Falls die Zahl der dann eingereichten Bewerbungen größer ist, als die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze, muss unter den eingereichten Bewerbungen gelost werden.
Immatrikulation
Wenn Ihnen im Laufe des Studienplatzvergabeverfahrens ein Studienplatz zugeteilt wurde, müssen Sie sich in einem nächsten Schritt immatrikulieren, also einschreiben. Der Zulassungsbescheid gilt nicht als Einschreibung! Die Immatrikulation ist nur schriftlich möglich, eine Möglichkeit zur Online-Immatrikulation gibt es nicht. Das Antragsformular wird Ihnen zusammen mit dem Zulassungsbescheid zugesendet.
Mit der Immatrikulation werden auch die Beträge für den Sozialbeitrag und das Semesterticket fällig. Die Höhe der Beträge und die Kontodetails zur Überweisung stehen im Zulassungsbescheid. Dort sind auch alle Angaben für das weitere Vorgehen aufgelistet z.B. welche Unterlagen Sie zur Immatrikulation im Original oder in beglaubigter Kopie mitbringen müssen.
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| Studierendensekretariat | Campus Alt-Saarbrücken Raum 2109 | (0681) 58 67 - 115 | stud-sek@htw-saarland.de |


