Studieren ohne Hochschulreife
Unter bestimmten Bedingungen haben Sie Zugang zu den Studiengängen der HTW, ohne die allgemeine oder Fachhochschulreife absolviert zu haben. Folgende Möglichkeiten bestehen:
Direkter Erhalt der Hochschulzugangsberechtigung
Bewerber/innen mit folgenden Abschlüssen erhalten die allgemeine Hochschulreife und können sich für ein Studium an der HTW online oder schriftlich bewerben. Der Hochschule muss in jedem Falle eine Durchschnittsnote, evtl. durch separate Schulbescheinigung, nachgewiesen werden. Sofern dies nicht der Fall ist, muss die Hochschule die Note auf 4,0 festsetzen.
- Meister im Handwerk nach §§ 45, 51a, 122 Handwerksordnung (HwO)
- Inhaber von Fortbildungsabschlüssen, für die Prüfungsregelungen nach §§ 53, 54 Berufsausbildungsgesetz (BBiG), §§ 42. 42a HwO bestehen, sofern die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen
- Inhaber vergleichbarer Qualifikationen im Sinne des Seemannsgesetzes (staatliche Befähigungszeugnis für den nautischen oder technischen Schiffsdienst)
- Inhaber von Abschlüssen von Fachschulen entsprechend der „Rahmenvereinbarung über Fachschulen“ der Kultusministerkonferenz in der jeweils geltenden Fassung
- Inhaber von Fortbildungsabschlüssen für Berufe im Gesundheitswesen, für die Prüfungsregelungen nach dem Gesetz über die Weiterbildung in den Gesundheits‐ und Altenpflegeberufen und die Ausübung des Berufs der Hebamme und des Entbindungspflegers (WuHG) vom 25. November 1998 (Amtsblatt 1999, S. 142), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. September 2007 (Amtsblatt S. 1954), in der jeweils geltenden Fassung bestehen, sofern die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen
- Inhaber von Fortbildungsabschlüssen für Berufe im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe, für die gesetzliche Prüfungsregelungen bestehen, sofern die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.
Beantragung der Hochschulzugangsberechtigung durch Hochschulzugangsprüfung und Probestudium
Studienbewerberinnen und -bewerber ohne Hochschulreife, die nicht zu einer der oben aufgeführten Personengruppen gehören, können unter gewissen Voraussetzungen zum Studium an der HTW zugelassen werden. Der Zugang kann über zwei Wege beantragt werden,
- entweder durch Ablegen einer Hochschulzugangsprüfung (weitere Informationen)
- oder durch das Beantragen eines Probestudiums (weitere Informationen).
In beiden Fällen ist der Antrag auf Zulassung zur Hochschulzugangsprüfung oder zum Probestudium (siehe "Download") auszufüllen, in dem die Bewerberin/der Bewerber angeben muss, über welchen Weg sie/er die Hochschulreife beantragt.
Personen, die die Hochschulzugangsprüfung erfolgreich abgelegt haben, werden gegenüber denjenigen, die ein Probestudium beantragt haben, vorrangig berücksichtigt.
Ablauf des Verfahrens (für Hochschulzugangsprüfung nicht erforderlich)
- Beratungsgespräch bei der zentralen Studienberatung. Diese befindet sich auf dem Gelände der Universität des Saarlandes:
Studienzentrum - Zentrale Studienberatung
Gebäude A 4-4
Postfach 15 11 50
66041 Saarbrücken
Telefon: (06 81) 302 - 3513 - Teilnahme an der studiengangspezifischen Studienberatung der HTW (weitere Informationen)
Der Antrag auf Zulassung zur Hochschulzugangsprüfung oder zum Probestudium (siehe oben) muss der HTW mit allen erforderlichen Unterlagen bis spätestens 1. April eines jeden Jahres vorliegen. Dem Antrag sind beizufügen:
Nachweis über abgeschlossene Berufsausbildung mit einer regulären Ausbildungszeit von mindestens zwei Jahren
Bescheinigung einer hauptberuflichen Tätigkeit - entweder im erlernten oder einem verwandten Beruf - von mindestens drei Jahren
Beleg über den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache
- entweder durch den mindestens sechsjährigen Besuch einer Schule mit deutscher Unterrichtssprache. (Bsp: Grundschule, Hauptschule, Realschule...)
- oder durch das Kleine Deutsche Sprachdiplom, eine Sprachprüfung am Studienkolleg oder eine gleichwertige Prüfung.
Lebenslauf
Erklärung über alle bisherigen Versuche, eine fachgebundene Studienberechtigung zu erwerben.
- Neben dem Antrag auf Zulassung zur Hochschulprüfung oder zur Aufnahme eines Probestudiums muss bei der HTW spätestens bis zum 15. Juli eines jeden Jahres ein schriftlicher Antrag auf Zuteilung eines Studienplatzes gestellt werden.
Downloads
| Prüfungsamt | Campus Alt-Saarbrücken Raum 2106 | (0681) 58 67 - 116 | Verena Eifler |


