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Informationen zur Bewerbung an der HTW für ausländische Bewerberinnen und Bewerber

 

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Zulassungsvoraussetzungen & Deutschkenntnisse
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Zulassungsvoraussetzungen und Deutschkenntnisse

Internationale Studienbewerber, die ein Regelstudium an der HTW anstreben, müssen ebenso wie Studienbewerber aus Deutschland bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Neben der anerkannten Hochschulzugangsberechtigung (→ANABIN-Datenbank) ist der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse erforderlich. Unterrichtssprache in den Bachelor- und Master-Studiengängen ist ausschließlich oder überwiegend Deutsch. Einige Programme haben Anteile an englischsprachigen Lehrveranstaltungen. Viele Studiengänge haben noch zusätzliche Eingangsvoraussetzungen, die zum Teil aber auch erst zum Studienbeginn nachgereicht werden müssen:

 

Eine Übersicht zu Studienprogrammen in Deutschland, die ausschließliche auf Englisch unterrichtet werden finden Sie in der DAAD Datenbank International Programmes

Bewerber mit direktem Hochschulzugang

Bewerber mit direktem Hochschulzugang müssen die sprachliche Befähigung zum Studium in Deutschland nachweisen (→ Deutschkenntnisse).

Bewerber ohne direkten Hochschulzugang

Bewerber ohne direkten Hochschulzugang müssen erst ein Studienkolleg besuchen und die Feststellungsprüfung ablegen (→ Ausländerstudienkolleg/ASK). Das Zeugnis der erfolgreich abgelegten Feststellungsprüfung dient als Hochschulzugangsberechtigung bei einem Antrag auf Zuteilung eines Studienplatzes.

Deutschkenntnisse

Für internationale Studienbewerber mit direkter Hochschulzugangsberechtigung gelten unterschiedliche sprachliche Mindestvoraussetzungen für die Zulassung zum Studium an der HTW des Saarlandes. Grundsätzlich sind Deutschkenntnisse auf der Stufe C1 nachzuweisen. Folgende Deutsch-Nachweise werden anerkannt:

  • TestDaF
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH), oder Feststellungsprüfung mit Prüfungsteil Deutsch an einem Studienkolleg (→ Ausländerstudienkolleg/ASK)
  • Deutsches Sprachdiplom der KMK, Zweite Stufe
  • Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe Instituts
  • „Kleines“ oder „Großes Deutsches Sprachdiplom“ des Goethe Instituts
  • Erfolgreicher Besuch einer deutschsprachigen Schule im Ausland
  • Schulabschluss, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht
  • Sekundarschulabschlusszeugnisse aus dem Großherzogtum Luxemburg
  • Der Deutschnachweis im französischen Diplôme du Baccalauréat, das nach dem Besuch eines zweisprachigen deutsch-französischen Zweigs einer Sekundarschule erworben wurde.
  • US-Advanced Placement-Prüfung (AP-Prüfung) im Fach Deutsch

 

 


zuletzt verändert: 14.06.2012 von Andrea Roth
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