Hinweise für weitere Personengruppen
Bewerberinnen und Bewerber, die einen Dienst geleistet haben
Dienste sind insbesondere Wehrdienst, Zivildienst, freiwilliges soziales Jahr, mind. zweijähriger Dienst als Entwicklungshelfer oder ausschließliche Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von 3 Jahren.
Wenn Sie in einem vorhergehenden Studienplatzvergabeverfahren bereits einen Studienplatz erhalten haben, ihn aber wegen Ableistung eines Dienstes nicht antreten konnten, werden Sie bevorzugt zum Studium zugelassen. Dazu muss der Studienplatz spätestens zum zweiten auf die Beendigung des Dienstes folgenden Studienplatzvergabeverfahren beantragt werden.
Dienste müssen im Antrag auf Zuteilung eines Studienplatzes bescheinigt werden. Wenn keine Dienstzeitbescheinigung bzw. vorläufige Dienstzeitbescheinigung nachgewiesen wurde, erfolgt keine Verbesserung der Wartezeit bzw. keine Überprüfung, ob ein Anspruch auf bevorzugte Zulassung vorliegt.
Bewerberinnen und Bewerber für ein Master-Studium
Falls das Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht erfolgreich abgeschlossen ist, reichen Sie bitte einen aussagekräftigen Leistungsnachweis ein. In jedem Falle muss das Studium spätestens zur Immatrikulation (Mitte bis Ende Oktober) nachgewiesen werden.
Bewerbungsunterlagen und eventuelle besondere Zulassungsprofile für die jeweiligen Master-Studiengänge finden Sie auf der Übersichtsseite.
Bewerberinnen und Bewerber, die die Anerkennung als Härtefall beantragen
Laut der Vergabeverordnung Saarland (VVO) liegt eine außergewöhnliche Härte vor, wenn besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern. Die Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerber wird durch den Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt.
Im Antrag auf Zuteilung eines Studienplatzes müssen Sie die Anerkennung als Härtefall formlos beantragen mit eingehender Begründung und entsprechenden Belegen.
Bewerberinnen und Bewerber, die eine Verbesserung der Durchschnittsnote oder der Wartezeit beantragen
Bei der Vergabe der Studienplätze sind die Durchschnittsnote und die Wartezeit (die Zeit zwischen Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und dem geplanten Studienbeginn abzüglich bisher eingeschriebener Semester) wichtige Auswahlkriterien. Die Vergabeverordnung sieht deshalb die Möglichkeit vor, in Sonderfällen auf Antrag diese Kriterien zu verbessern.
Eine solche Ausnahmesituation ist gegeben, wenn die Bewerberin/der Bewerber aus von ihr/ihm nicht zu vertretenden Gründen daran gehindert war, eine bessere Durchschnittsnote zu erreichen bzw. früher die Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben. Hier muss ein sehr strenger Maßstab angelegt werden.
Im Antrag auf Zuteilung eines Studienplatzes müssen Sie die Anerkennung als Härtefall formlos beantragen mit eingehender Begründung und entsprechenden Belegen.
Die Verbesserung der Durchschnittsnote muss durch Schulgutachten nachgewiesen werden.
Für alle hier aufgeführten Personengruppen gilt
Falls Sie sich online bewerben, müssen Sie mit dem unterschriebenen Ausdruck Ihrer Online-Bewerbung die entsprechenden Belege und Zusatzanträge einreichen.
| Studierendensekretariat | Campus Alt-Saarbrücken Raum 2109 | (0681) 58 67 - 115 | stud-sek@htw-saarland.de |


