Gasthörer
Als Gasthörerin oder Gasthörer (Studierende ohne Mitgliedschaft in der HTW) kann im Rahmen freier Studienplatzkapazitäten auf Antrag jeweils für die Dauer eines Semesters zugelassen werden, wer aufgrund seiner Vorbildung in der Lage ist, an einzelnen Lehrveranstaltungen mit Verständnis teilzunehmen.
Weitere Informationen finden Sie in der Gasthörerordnung (siehe unten).
Der Gasthörerstatus kann im Prüfungsamt beantragt werden.
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Kontakt
| Studierendensekretariat | Campus Alt-Saarbrücken Raum 2109 | (0681) 58 67 - 115 | stud-sek@htw-saarland.de |
zuletzt verändert:
30.11.2010
von susanne.kraemer


