Praxisphase Studienrichtung Maschinenbau
Voraussetzungen
Die praktische Studienphase (12 ECTS) wird i.d.R. im 6. Semester abgeleistet und umfasst einen Zeitraum von 12 Wochen, Starttermin: 1. Aprilwoche. Die Praxisphase kann sowohl im Inland als auch im Ausland absolviert werden und sollte den Studierenden die Möglichkeit geben, die erworbenen theoretischen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden um zur Lösung konkreter Probleme beizutragen. Die Studierenden sollen im Betrieb Aufgaben wahrnehmen, die dem Berufsbild des angestrebten Abschlusses entsprechen.
Zulassungsbedingungen
- Bestandene Prüfungen der ersten 3 Semester ( 90ECTS-Punkte)
- plus 30 ECTS-Punkte aus dem 4. und 5. Semester
- Nachweis eines Praxisstudienplatzes durch die Vorlage eines Vertrages
- Nachweis, dass ein Professor die Betreuung Übernimmt (Anmeldeformular)
Ansprechpartnerinnen
Praxisreferentin Mitarbeiterin
Dipl.-Ing. Irmgard Köhler-Uhl Karin Sonnen
Fakultät für Ingenierwissenschaften
Campus Alt-Saarbrücken (Goe), Raum 2218 Raum 2220
Tel.: 0681 / 5867- 139 0681 / 5867 - 323
iku (at) htw-saarland.de k.sonnen (at) htw-saarland.de
Ablauf
- Die Studierenden sind verpflichtet, sich rechtzeitig um einen geeigneten Praxis-Studienplatz zu bemühen.
- Die Studierenden schließen vor Beginn der praktischen Studienphase mit dem Betrieb einen Studienvertrag ab. Vor dem Abschluß ist die Zustimmung der Praxisreferentin einzuholen.
- Abgabe des Vertrages und Ausfüllen des Anmeldeformulars persönlich im Praxisreferat vor Beginn der Praxisphase.
- Anfertigung eines schriftlichen Studienberichtes
- Die Praxisphase wird mit einem Vortrag der Studierenden über die Projekte in der Praxisphase beendet.
Anerkennung der Praxisphase
Damit die praktische Studienphase anerkannt werden kann, sind folgende Leistungen zu erbringen:
- Präsentationsvortrag über die Inhalte der Praxisphase
- Abgabe des Berichts spätestens 4 Wochen nach Abschluß der Praxisphase bei der Praxisreferentin .
- Abgabe der Kopie eines durch den Praxisbetrieb erstellten Arbeitszeugnisse im Praxisreferat.
Hinweis: Auch bei ansonsten vollständig erbrachten Studienleistungen kann ein Abschlusszeugnis der HTW erst nach Vorliegen aller Leistungsnachweise zur praktischen Studienphase ausgehändigt werden.
Infos
Anmeldeformular und Musterverträge gibt es im Büro der Praxisreferentin.


