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Wissenschaftlicher Beirat (§ 21 FhG)

(1) Der Wissenschaftliche Beirat gibt Initiativen für die Profilbildung der Fachhochschule. Er wirkt darauf hin, dass die Fachhochschule ihre Aufgaben in zeitgemäßen Formen wahrnimmt und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit wahrt. Er kann Empfehlungen und Stellungnahmen zu grundsätzlichen Angelegenheiten der Fachhochschule abgeben und fördert den Dialog mit der Öffentlichkeit. Der Wissenschaftliche Beirat ist insbesondere anzuhören zu:

  1. dem Fachhochschulentwicklungsplan (§ 6),
  2. der Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Fachbereichen (§ 24 Abs. 3) und Studiengängen (§ 48 Abs. 3) sowie von Besonderen Gliederungen (§ 28),
  3. den Grundsätzen [, die] für die leistungsbezogene Mittelvergabe (§ 78 Abs.1) und für die Verteilung der Mittel aus dem zentralen Verfügungsfonds (§ 78 Abs. 3) und zu den Grundsätzen der Mittelvergabe bei der angewandten Forschung,
  4. dem Jahresbericht der Hochschulleitung an das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft (§ 16 Abs. 3 Satz 5) sowie den Ergebnissen aus dem Bewertungsverfahren nach §§ 5, 61 und 62 Abs. 2.

 

Dem Wissenschaftlichen Beirat können weitere Angelegenheiten von der Hochschulleitung, dem Senat und dem Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft zur Stellungnahme vorgelegt werden.

(2) Die zuständigen Organe der Fachhochschule haben die Stellungnahme und Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirates zu würdigen. Wird einer Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirates nicht entsprochen, wird die Empfehlung zusammen mit dem abweichenden Beschluss dem Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft vorgelegt.

(3) Der Wissenschaftliche Beirat besteht aus sieben Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft und öffentlichem Leben, die nicht zugleich Mitglieder der Fachhochschule sein dürfen. Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates werden von der Rektorin/dem Rektor und der Ministerin/dem Minister für Bildung, Kultur und Wissenschaft gemeinsam für eine Amtszeit von vier Jahren berufen. Eine Vertreterin/Ein Vertreter des Ministeriums für Bildung, Kultur und Wissenschaft hat das Recht, an den Sitzungen des Wissenschaftlichen Beirates teilzunehmen.

Folgende Mitglieder gehören zur Zeit dem Wissenschaftlichen Beirat an (Stand: 1. Oktober 2009):

NameTätigkeit
Dr. Karlheinz BlessingPersonalvorstand, Arbeitsdirektor
der Dillinger Hüttenwerke
Thomas Christian BuchbinderVorstandsvorsitzender der
SaarLB, Landesbank Saar
Prof. Dr. rer. nat. Norbert GrünwaldRektor der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design
Prof. Dr. -Ing. Peter JanyHauptgeschäftsführer IHK Bodensee-Oberschwaben
Prof. Dr. Silvia MartinGeschäftsführende Gesellschafterin der Möbel-Martin-Gruppe
Heidrun SchulzVorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit
Gabriele ZiekurschGeschäftsführende Gesellschafterin der Conatex GmbH
 

 


zuletzt verändert: 01.03.2011 von susanne.kraemer
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