Der Senat der HTW
Der Senat der HTW setzt sich zusammen aus dem Rektor als Vorsitzendem, dem Verwaltungsdirektor als Rechtsbeistand, acht Professorinnen und Professoren, vier Studierenden und drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Der Senat ist das höchste Organ der Hochschule und hat folgende Aufgaben:
- Zustimmung zu Ordnungen der Fakultäten und besondere Gliederungen
- Beschlussfassung über andere Ordnungen
- Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen
- Festlegung der Zulassungszahlen
Sitzungen finden ca. ein bis zweimal im Semester statt und dauern ca. zwei bis drei Stunden.
zuletzt verändert:
11.03.2010
von Susanne Kraemer


