Der Senat der HTW
Der Senat entscheidet in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die die gesamte Fachhochschule betreffen. Er ist insbesondere zuständig für:
- die Beschlussfassung über die Grundordnung und den Erlass von Ordnungen der Fachhochschule sowie die Zustimmung zur Rahmenprüfungsordnung sowie zu den Ordnungen der Fakultäten
- die Aufstellung von Grundsätzen für die leistungsbezogene Verteilung von Stellen und Mitteln und für die Verteilung der Mittel aus dem zentralen Verfügungsfonds
- die Entscheidung in grundsätzlichen Fragen des Lehr- und Studienbetriebs und der Festsetzung der Zulassungszahlen
- die Entscheidung in grundsätzlichen Fragen der angewandten Forschung einschließlich der Schwerpunktbildung im Rahmen der Vorgaben des Fachhochschulentwicklungsplans
- die Beschlussfassung über den Fachhochschulentwicklungsplan der Hochschulleitung
- die Verleihung akademischer Ehrungen durch die Fachhochschule.
Der Senat beaufsichtigt die Hochschulleitung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Hierbei ist er insbesondere zuständig für
- die Wahl und Abwahl der Hochschulleitung
- die Beratung des Rechenschaftsberichts der Hochschulleitung und deren Entlastung
- die Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsvoranschlages
Der Senat wird während der Vorlesungszeit eines jeden Semesters mindestens einmal von der Rektorin/vom Rektor einberufen.
Mitglieder des Senats sind:
- die Rektorin/der Rektor als Vorsitzende/Vorsitzender mit beratender Stimme
- Professorinnen und Professoren
- Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
- Studierende
- die/der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats mit beratender Stimme
- eine Vertreterin/ein Vertreter des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) mit beratender Stimme
Der Senat kann zu seiner Unterstützung beratende oder beschließende Ausschüsse einsetzen.
Information
zuletzt verändert:
22.11.2010
von susanne.kraemer


