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Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes - University of Applied Sciences
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Der Senat der HTW

Der Senat entscheidet in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, die die gesamte Fachhochschule betreffen. Er ist insbesondere zuständig für:

  • die Beschlussfassung über die Grundordnung und den Erlass von Ordnungen der Fachhochschule sowie die Zustimmung zur Rahmenprüfungsordnung sowie zu den Ordnungen der Fakultäten
  • die Aufstellung von Grundsätzen für die leistungsbezogene Verteilung von Stellen und Mitteln und für die Verteilung der Mittel aus dem zentralen Verfügungsfonds
  • die Entscheidung in grundsätzlichen Fragen des Lehr- und Studienbetriebs und der Festsetzung der Zulassungszahlen
  • die Entscheidung in grundsätzlichen Fragen der angewandten Forschung einschließlich der Schwerpunktbildung im Rahmen der Vorgaben des Fachhochschulentwicklungsplans
  • die Beschlussfassung über den Fachhochschulentwicklungsplan der Hochschulleitung
  • die Verleihung akademischer Ehrungen durch die Fachhochschule.

 

Der Senat beaufsichtigt die Hochschulleitung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Hierbei ist er insbesondere zuständig für

  • die Wahl und Abwahl der Hochschulleitung
  • die Beratung des Rechenschaftsberichts der Hochschulleitung und deren Entlastung
  • die Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsvoranschlages

 

Der Senat wird während der Vorlesungszeit eines jeden Semesters mindestens einmal von der Rektorin/vom Rektor einberufen.

Mitglieder des Senats sind:

  • die Rektorin/der Rektor als Vorsitzende/Vorsitzender mit beratender Stimme
  • Professorinnen und Professoren
  • Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter
  • Studierende
  • die/der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats mit beratender Stimme
  • eine Vertreterin/ein Vertreter des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) mit beratender Stimme

 

Der Senat kann zu seiner Unterstützung beratende oder beschließende Ausschüsse einsetzen.

 

Information

 


zuletzt verändert: 22.11.2010 von susanne.kraemer
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