Schriftlicher Antrag auf Zuteilung eines Studienplatzes
- Dieser Antrag ist in jedem Falle von Studienbewerber/innen einzureichen, die keine in Deutschland erworbene Hochschulreife nachweisen können.
- Studienbewerber/innen in höhere Semester müssen ebenfalls einen schriftlichen Antrag auf Zuteilung eines Studienplatzes stellen.
- Selbstverständlich können auch Studienbewerber/innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung, die nicht an der Online-Bewerbung teilnehmen möchten, dieses Antragsformular verwenden.
Bei schriftlich eingereichten Anträgen auf Zuteilung eines Studienplatzes sind alle in der Infobroschüre aufgeführten Unterlagen in amtlich beglaubigter Form einzureichen.
Downloads
- Antrag auf Zuteilung eines Studienplatzes
- Infobroschüre zum schriftlichen Antrag auf Zuteilung eines Studienplatzes
- Aktuelle Hinweise zum Nachweis der sprachlichen Eignung für Internationale Betriebswirtschaft und Internationales Tourismus-Management (neue erweiterte Liste!)
Studieren ohne Hochschulreife
Seit Dezember 2009 haben bestimmte Personengruppen durch den Nachweis einer entsprechenden beruflichen Qualifikation die allgemeine Hochschulreife. Weitere Informationen zu dieser Personengruppe erhalten Sie hier.
Für alle übrigen Interessierten kann nach Vorliegen der Voraussetzungen eine Hochschulzugangsprüfung angeboten bzw. ein Probestudium ermöglicht werden.
Bitte bedenken Sie, dass neben dem Antrag auf Zulassung zur Hochschulprüfung oder dem Antrag zur Aufnahme eines Probestudiums (muss der HTW jeweils bis 1. April eines jeden Jahres vorliegen) auch ein Antrag auf Zuteilung eines Studienplatzes (muss der HTW bis 15.07. vorliegen) einzureichen ist.
- Antrag auf Zulassung zur Hochschulzugangsprüfung/bzw. Antrag auf Zulassung zum Probestudium incl. Merkblatt
Sonstige Vordrucke
- Formblatt Praktikantenvertrag
- Formblatt Praktikantenzeugnis


